Liebe Eltern,
das Ministerium hat die Veröffentlichung von gestern Abend noch einmal ergänzt. Bitte informieren Sie sich hier:
- Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
- Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
- Die Labore stellen sicher, dass die Ergebnisse bis 20:30 Uhr vorliegen. Die Schule informiert die Eltern per E.Mail über die Ergebnisse.
- Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen. Alle Eltern werden gebeten, die Schulen dahingehend zu entlasten, ihre Kinder nach einem positiven Pool in einer offiziellen Teststelle testen zu lassen. Bitte geben Sie den negativen Nachweis dann unbedingt als Ausdruck mit in die Schule.
Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können, bzw. an den Selbsttests teilnehmen. Bitte teilen Sie der Klassenleitung Ihres Kindes per E-Mail mit, wenn Ihr Kind grundsätzlich nicht an den Selbsttests teilnehmen wird.
- Sollte der Selbsttest in der Schule positiv sein, werden sofort die Eltern angerufen. Das Kind muss dann umgehend abgeholt werden. Die Eltern müssen den positiven Selbsttest von einer offiziellen Teststelle bestätigen lassen. Dazu reicht ein offizieller Antigenschnelltest. Ist dieser ebenfalls positiv, gilt das Kind als infiziert und begibt sich sofort in Quarantäne. Die Eltern übermitteln das Ergebnis der Schule. Die Schulen machen eine Meldung beim Gesundheitsamt. Die Quarantäne endet frühestens nach 7 Tagen durch die Freitestung mit einem offiziellen Coronaschnelltest oder einem PCR-Test. Das Ergebnis ist der Schule in schriftlicher Form vorzulegen.
- Nach einem positiven Pool müssen die Kinder so lange schultägliche Selbsttests (bzw. offizielle Schnelltests) durchführen, bzw. ein negatives offizielles Ergebnis vorlegen, bis der Pool der Klasse wieder negativ ist.
Herzliche Grüße im Namen des gesamten Ludgerusteams
Vanessa Auth und Gerd Krützmann