Liebe Eltern,
das Ministerium für Schule und Bildung hat heute Abend veröffentlicht, welche Änderungen im Lolli-Testverfahren kurzfristig vorgenommen werden. Darüber möchten wir Sie an dieser Stelle informieren:
- Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
- Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
- Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
- Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.(Wir wissen nicht, welche Art von Kontrolltestung erforderlich sein wird, gehen aber davon aus, dass es sich nur um einen offiziellen Antigen-Schnelltest handeln kann, da die PCR-Tests ja priorisiert werden. Falls wir dazu in den nächsten Tagen weitere Informationen erhalten sollten, informieren wir Sie selbstverständlich.)
Sollte der Pool der Klasse Ihres Kindes also zukünftig positiv sein, erfahren Sie dies per E-Mail von der Schule. Bitte seien Sie am Folgetag telefonisch erreichbar, falls der Selbsttest Ihres Kindes positiv ist und Sie es abholen müssen.
Bitte teilen Sie der Klassenleitung per E-Mail mit, wenn Ihr Kind grundsätzlich nicht an den Selbsttests teilnehmen wird.
Die vollständige Veröffentlichung des Ministeriums lesen Sie gerne nach unter:
https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert-25-01-2022
Herzliche Grüße im Namen des gesamten Ludgerusteams
Vanessa Auth und Gerd Krützmann