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Lockerung der Maskenpflicht ab 02.11.2021

Liebe Eltern,

wie vor den Ferien durch das Ministerium angekündigt, wird die Maskenpflicht ab Dienstag, 02.11.2021 in Schulen gelockert. Konkret bedeutet dies:

 Die Maskenpflicht entfällt, wenn

Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin:

Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.

Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht weiterhin nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

Tritt in einer Klasse ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin/ den unmittelbaren Sitznachbarn beschränkt. Die Quarantäne kann frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen. Darüber hinaus werden alle eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt.

Wir weisen darauf hin, dass zum Betreten des Schulgebäudes weiterhin stets die 3G-Regel gilt.

Wir freuen uns auf einen weitgehend maskenfreien Unterricht mit Ihren Kindern.

Herzliche Grüße vom Team der Ludgerusschule