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geändertes Testverfahren an Grundschulen

Liebe Eltern der Ludgerusschule,

am heutigen Tag hat das Schulministerium die neue Regelung zu den Schnelltests für die Grundschule veröffentlicht, die ab dem 28.02.2022 gelten wird. Mit dieser Mail möchten wir die Regelung für Sie kurz zusammenfassen. Einen ausführlichen Brief der Ministerin an Sie als Eltern finden Sie hier.

 

Ab dem 28.02.2022 werden die Kinder nicht mehr in der Schule getestet. Sowohl der Pooltest, als auch die Schnelltests werden hier nicht mehr durchgeführt. Die Kinder testen sich ab diesem Datum dreimal in der Woche jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag mit Ihrer Unterstützung zu Hause. Wir werden Ihnen die benötigte Anzahl der Tests mit nach Hause geben. Die Durchführung dieser Tests müssen Sie uns auf einem Formblatt bis zum 28.02.2022 einmalig schriftlich bestätigen. Sobald wir ein entsprechendes Formblatt vorliegen haben, werden wir Ihnen dies zuschicken. Sollte der Schnelltest ein positives Ergebnis zeigen, müssen Ihre Kinder direkt zu Hause bleiben und dürfen erst nach einem negativem Bestätigungs-Schnelltest bzw. Ablauf der Quarantänezeit wieder in die Schule kommen. Sollten sich während des Schulvormittags bei einem Kind Symptome zeigen, werden wir vor Ort eine anlassbezogene Schnelltestung vornehmen.

Die Testpflicht für bereits immunisierte Kinder (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen auch Schülerinnen und Schüler) entfällt ab dem 28.02.2022 komplett. Wir gehen davon aus, dass auf dem Formblatt dazu eine entsprechende Angabe möglich sein wird. Sollte die Immunisierung erst später erfolgen, leiten Sie bitte der KlassehrerIn in diesem Falle eine entsprechende Bescheinigung weiter.

Alle weiteren Informationen zur Bereitstellung der Tests, des Formblattes und der Abläufe sind für die nächsten Tage angekündigt. Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen, sobald wir dazu mehr wissen.

Liebe Grüße vom Team der Ludgerusschule Vanessa Auth und Gerd Krützmann