Gemeinsames Lernen
Das Kollegium der Ludgerusschule Hiltrup möchte die Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung mitgestalten und hat sich entschlossen, dass alle angemeldeten Kinder mit evtl. sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden. Für Kinder mit vermutlichem Förderschwerpunkt im Bereich Körper und Motorik, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen wird zu Beginn der Grundschulzeit ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eingeleitet.
Innerhalb der Schuleingangsphase ist es unser Ziel, alle Kinder nach ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern und zu fordern und alle Möglichkeiten, die uns die Schuleingangsphase bietet, auszunutzen, sodass evtl. ein AO-SF-Verfahren in den Bereichen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache umgangen werden kann. Kinder, bei denen sich ein evtl. Unterstützungsbedarf abzeichnet, werden mit schulinternem Diagnosematerial getestet und nach einem individuellen Förderplan gefördert.
Kinder mit einem vermutlichen Förderschwerpunkt sind auf alle Klassen des Gemeinsamen Lernens verteilt. Mit einem multiprofessionellen Team wird entsprechend der aktuellen Stellensituation der Schule dem Unterstützungsbedarf Rechnung getragen.