Elternmitarbeit
Die Erziehung der Kinder ist gemeinsame Aufgabe des Elternhauses und der Schule. Aus diesem Grund ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit besonders wichtig. Eltern wählen auf den Sitzungen Vertreter für verschiedene Mitwirkungsgremien, um deren Meinungen und Sichtweisen in schulische Belange einzubringen. In den Klassenpflegschaften werden zwei Vertreter gewählt, die sich mit der Lehrkraft um Angelegenheiten der Klasse kümmern. Diese Vertreter sind aber auch gleichzeitig gewählte Vertreter der Schulpflegschaft. In der Schulpfleg-schaft werden sowohl Angelegenheiten beraten, die die Schulgemeinschaft allgemein betreffen, als auch weitere Anregungen gegeben.
Darüber hinaus wählt die Schulpflegschaft Elternvertreter in die Schulkonferenz. Dieses oberste Gremium einer Schule beschließt gemeinsam mit den gewählten Lehrkräften Fragen der Unterrichtsgestaltung und der Schulentwicklung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Flyer der Landesregierung, der an die Elternvertreter zu Beginn des Schuljahres ausgeteilt wird.